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Hier kann die Leitstellenkennung angegeben werden, um die Prüfung von veralteten Alarmen für Einsätze anderer Leitstellen auszuschließen. Die Leitstellenkennung darf dabei nur zwischen 10 und 99 liegen. Stimmen die Kennungen überein, so werden ältere Neualarmierungen weiterhin blockiert. Ist der Wert auf 0, wird die Leitstellenkennung bei der Prüfung auf alte Alarmierungen nicht einbezogen.

Die Leitstellenkennung sind die zwei Ziffern des Leitstellenbereichs. Wenn der Leitstellenbereich z. B. 1.1 oder 1.6 oder 7.1 ist, so ist die Leitstellenkennung 11, 16 bzw. respektive 71.

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