Zugriff auf die Weboberfläche

Über die Weboberfläche können grundlegende Einstellungen vorgenommen werden.

Aktuell unterstützen wir Google Chrome, Firefox und Edge als Browser. Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt.

Zugriff über den selben Rechner

Um sich an der Weboberfläche anzumelden, öffnen Sie Ihren Browser und tippen Sie folgende URL ein:

Die URL setzt sich hierbei aus folgenden Werten zusammen:

http://ADRESSE:PORT

Den Port können Sie über die Adminoberfläche jederzeit ändern.

Zugriff aus dem selben Netzwerk

http://IP_ADRESSE_DES_RECHNERS:PORT

Damit ein Zugriff von einem fremden Rechner möglich ist, muss in der Windows Firewall der eingestellte Port freigegeben werden. Ansonsten ist selbst innerhalb des selben Netzwerkes kein Zugriff möglich. Firewall konfigurieren

Zugriff aus dem Internet

Wenn Sie die Weboberfläche über das Internet verfügbar machen wollen, so müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Internetanschluss über eine feste IP verfügt oder eine dynamische DNS-Zuordnung eingerichtet ist. Sie stellen damit sicher, dass Zugriffe auf Ihr Netzwerk jederzeit per Namen auf die derzeit zugewiesene IP-Adresse weitergeleitet werden. Bitte stellen Sie sicher, ggf. mit Rücksprache beim Provider, dass Ihr Netzwerk über IPv4 erreicht werden kann.

Außerdem müssen Sie in Ihrem Router eine Port-Weiterleitung einrichten, damit der Port zur Weboberfläche von außen erreichbar ist.

Zusammenfassung:

  • Der eingestellte Port muss in Ihrer Firewall freigegeben werden (siehe Infobox oben)

  • Der Rechner muss von außen erreichbar sein (statische IP oder dynamisches DNS)

  • Eine Port Weiterleitung muss aktiviert werden

  • Das Standard-Admin Passwort von FE2 wurde geändert!

Ein kostenfreier und empfehlenswerter Anbieter für dynamisches DNS hierfür ist duckdns.org

Sicherheit beim Zugriff von außen

Blockierung bei mehrfacher Anmeldung und falschen Zugangsdaten

Ab Version 2.29 werden mehrfache Anmeldeversuche mit invaliden Log-in-Daten blockiert. Nach drei ungültigen Log-ins ist eine Anmeldung für fünf Minuten (danach 60 Minuten, letztendlich 24 Stunden) nicht mehr möglich.

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