Den richtigen Lizenzmodus bei der Registrierung wählen

Bei der Registrierung muss ein Lizenzmodus ausgewählt werden. Dieser kann später geändert werden, indem man zu 'Einstellungen → Registrierung und Informationen → erneut registrieren' navigiert und eine Neuregistrierung durchführt. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die verschiedenen Konstellationen.

Grundsätzlich gilt: Erfolgt die Alarmierung nur aus einem System, also kein Mischbetrieb, so ist einfach die zum System passende Lizenz zu wählen,
bspw.: Organisation nutzt FE2 Paket 1-5 → Wahl des Modus FE2 Server Lizenzierung bei der Registrierung innerhalb der App.

Wird das Gerät per Provisionierung eingerichtet, so entfällt die manuelle Auswahl des Registrierungsmodus und das Gerät wird automatisch im selben Modus registriert, in dem das FE2-Absendersystem registriert ist.
Der automatisch gewählte Modus kann eingesehen werden innerhalb aPager PRO Android unter Einstellungen → Registrierung und Informationen

 

Empfänger →

aPager PRO im Modus...

Empfänger →

aPager PRO im Modus...



Absendersystem

... FE2 Server Lizenzierung
in App Kauf grundsätzlich erforderlich: Nein
Ausnahme siehe unten

... FE2 Client Lizenzierung
in App Kauf grundsätzlich erforderlich: Ja

FE2 Paket 1-5
(=Serverseitige Lizenzierung)


1)

FE2 Starter

(=Clientseitige Lizenzierung)


2) Auf dem Gerät muss per In-App-Kauf eine Lizenz erworben werden

3) Lizenzhinweis

1) Wenn die App als FE2 Client registriert ist, kann ohne App Lizenz ein Alarm einer FE2 Serverlizenz empfangen werden, da die App bereits durch FE2 lizenziert wird.
2) Wechseln Sie in die aPager PRO Einstellungen → Registrierung und Informationen → Lizenzinformationen​,​ um eine Lizenz zu erwerben, obwohl das Gerät selbst im Modus "serverseitige Lizenzierung" registriert ist.
3) Eine Alarmierung von FE2 Client kann in einer aPager PRO App mit Serverlizenz nicht empfangen werden, da die Organisation, die FE2 Client hat, keine Alarme lizenziert hat. Daher muss der Endnutzer eine App-Lizenz erwerben. Bei FE2 Serverlizenz bezahlt die Organisation 1 die App. Eine Mitnutzung dieser Lizenz durch eine weitere Organisation ist nicht zulässig.